In Kapitel 5 spricht Paulus ganz direkt einen schlimmen Fall öffentlicher Sünde an. Ein Mann hat eine sexuelle Beziehung mit seiner Stiefmutter. Da diese Sünde nicht nur skandalös, sondern auch öffentlich ist, gibt es keinen Prozess mehr nach Mt. 18. Hier ist sofortiges Eingreifen und ein Gemeindeausschluss gefordert, denn der Name des HERRN wird verlästert über das, was in der Gemeinde geschieht.
Innerhalb der Gemeinde sollten wir sehr darauf bedacht sein, dass wir Gott ehren. Das tun wir auch dadurch, dass wir vor der Welt ein vorbildliches Leben führen. Dabei soll das „richten“ in der Gemeinde stattfinden. Im Zweifelsfall sollten wir dann lieber mal auf unser „gutes Recht“ verzichten, als dass wir einen Streit eskalieren lassen. Unser Richten sollte dabei vor allem innerhalb der Gemeinde stattfinden. Die Ungläubigen außerhalb der Gemeinde werden von Gott gerichtet. Den Ungläubigen müssen wir nicht zuerst Moral beibringen – die bauchen das Evangelium.
Die sehr klare Trennung zwischen denen „drinnen“ und „draußen“ macht dabei deutlich, dass Gemeinden klar erkennbare Grenzen haben sollten. Das gilt gerade auch in Zeiten, in denen Unverbindlichkeit zur Mode geworden ist.
- Ich bin da sehr dankbar für die Vielen Menschen, die sich in den letzten Jahren in die Verbindlichkeit der Mitgliedschaft unserer Gemeinde begeben haben!