1,11-12: „In ihm sind wir auch zu Erben eingesetzt worden, die wir dazu vorherbestimmt sind nach dem Vorsatz dessen, der alles wirkt nach dem Ratschluss seines Willens; 12 damit wir etwas seien zum Lob seiner Herrlichkeit, die wir zuvor auf Christus gehofft haben.“
Das dritte „in ihm“ geht jetzt nochmal einen Schritt weiter. von der Erwählung vor Grundlegung der Welt, über die Erlösung durch sein Blut, kommen wir nun zur Einsetzung als Erben. Das Erbe werden wir dabei erst noch empfangen. In gewisser Weise ist das sicher ein Aspekt des in Vers 3 erwähnten „geistlichen Segens.“ Wir sind Miterben mit Jesus Christus und dürfen so wissen, dass uns etwas unaussprechlich Herrliches erwartet.
Tatsächlich ist das unsere Bestimmung, zu der uns Gott vorherbestimmt hat. Gott hat also eine Bestimmung / ein Ziel für unser Leben. Zu dieser Bestimmung wurden wir erwählt und erlöst.
Und diese Bestimmung ist sicher – denn Gott wirkt alles nach dem Ratschluss seines Willens. Diese Aussage am Ende von Vers 11 ist großartig. Gott tut nichts aus einer Laune heraus. Er hat einen festen Plan, nachdem er handelt. Dieser Ratschluss-Wille ist ganz offensichtlich zu unterscheiden von Dimensionen des göttlichen Willens, die er zwar klar nennt, aber eben nicht zwingend durchsetzt, wie zum Beispiel die Rettung aller Menschen. Es ist von großer Wichtigkeit, dass wir diese beiden Formen des göttlichen Willens deutlich unterscheiden, denn sonst enden wir im Chaos. Dann kommt es zu Lehren wie der Allversöhnung (wenn wir meinen, dass Gott jede Form seines Willens auch bewirkt) oder zum Open Theism (wenn wir meinen, dass Gott seinen Willen nie definitiv bewirkt).
Gott führt seinen Ratschluss aus, weil ER damit etwas vorhat. Er will nämlich, dass wir als Erben des göttlichen Erbens dahin kommen, dass wir seine Herrlichkeit loben, wenn wir sehen dürfen, was wir bisher nur hoffen.
- Mein Wunsch für uns ist, dass uns diese großartige Zusage in unserer Hoffnung auf Jesus Christus stärkt, so dass wir unserer Bestimmung mutig und froh entgegen leben.